Die Empur Produktionsgesellschaft mbH, Spezialist für Flächenheiz- und Kühlsysteme, geht gestärkt aus dem erfolgreich abgeschlossenen Schutzschirmverfahren (in Eigenverwaltung) hervor.
Auf der Gläubigerversammlung wurde der Sanierungsplan einstimmig angenommen. Damit ist Empur wieder marktgerecht aufgestellt.
Im Juni 2023 waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie am Markt für Flächenheiz- und Kühlsysteme noch deutlich spürbar. Gestiegene Einkaufspreise, die nicht weitergegeben werden konnten, in Verbindung mit einem erhöhten Wettbewerbsdruck, brachten die Empur Produktionsgesellschaft mbH, die am Markt unter dem Markennamen Empur aktiv ist, in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Die Unternehmensleitung reagierte rechtzeitig. Das Unternehmen begab sich in ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist der Nachweis, dass das Unternehmen noch über ausreichende Liquidität verfügt. Zudem muss die Beurteilung eines Experten die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bescheinigen. Beide Punkte waren bei Empur gegeben.
Die Geschäftsführung hat die Restrukturierungs- und Insolvenzexperten Wirtschaftsprüfer Karsten Zabel von der RST HANSA GmbH in Essen und Rechtsanwalt Eric Coordes von der MÖNIG Wirtschaftskanzlei in Münster mit der Sanierung des Unternehmens beauftragt. Das Gericht hat Rechtsanwalt Holger Rhode zum Sachwalter des Verfahrens bestellt. Gemeinsam mit der Geschäftsführung wurde der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt.
Am 24. April 2024 wurde beim Amtsgericht Neuwied der von Empur vorgelegte Sanierungsplan den Gläubigern vorgestellt und erörtert. In einer Abstimmung entschieden sich die Gläubiger den Sanierungsplan anzunehmen und das Unternehmen zu erhalten. Empur blickt positiv in die Zukunft. Das Schutzschirmverfahren wurde genutzt, um sich intern neu zu organisieren. Das Unternehmen präsentiert sich heute am Markt mit neuen Produkten und einer geänderten Marktausrichtung, um neue Zielgruppen zu gewinnen.
„Aufgrund unserer hochqualitativen Produkte konnten wir auch während des Verfahrens unsere Kunden weiter an uns binden und sind jetzt wieder in der Lage langfristig mit unseren Kunden weiterzuarbeiten“, sagt Geschäftsführer Eckert. „Wir haben die Instrumente eines Schutzschirmverfahrens genutzt, um das Traditionsunternehmen wieder marktgerecht und realistisch finanziert aufzustellen“, sagen Coordes und Rhode.
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Über die Empur Produktionsgesellschaft mbH:
Das Unternehmen mit Sitz in Buchholz-Mendt wurde 1997 gegründet und ist Hersteller und Vollsortimenter von innovativen, hochwertigen Flächenheiz- und -kühlsystemen und bietet für jede Anforderung die passende Lösung: Systeme ohne zusätzliche Aufbauhöhe oder mit minimaler Aufbauhöhe für die Modernisierung sowie vielfältige Anwendungsarten mit Verbundplatten und Zusatzdämmung für den Neubau. Systemzubehör und -werkzeuge sowie hochwertige Verteiler- und Regelungstechnik runden das Portfolio ab.
Das Unternehmen fertigt über 70% der Systemkomponenten in eigener Produktion und arbeitet nach einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem. Qualität „Made in Germany“, kontinuierliche und zukunftsweisende Produktentwicklungen, technische Beratung, ein deutschlandweites dreistufiges Vertriebsnetz sowie Fachschulungen für Großhandel, Fachhandwerk und Planer machen Empur zu einem kompetenten Partner in der Heizungsbranche. Das Unternehmen erwirtschaftete 2022 mit 60 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von 27 Millionen Euro. Zur Empur Produktionsgesellschaft mbH gehören noch weitere Gesellschaften, die nicht von diesem Sanierungsantrag in Eigenverwaltung betroffen sind. Mehr Informationen: www.empur.com
Über den Sachwalter:
Rechtsanwalt Holger Rhode wird seit vielen Jahren an verschiedenen Gerichten zum Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt. Der Restrukturierungsexperte ist langjähriger Partner der Wirtschaftskanzlei GÖRG. Die Kanzlei gehört zu Deutschlands führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien und unter diesen zu den Top 5 der deutschen Insolvenzkanzleien. An fünf zentralen Standorten in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt/M. und München sowie in bundesweit 26 weiteren Insolvenzverwaltungsbüros sind mehr als 300 hochspezialisierte Anwälte und Steuerberater tätig. Unter ihnen zahlreiche Insolvenz- und Restrukturierungsexperten, die bereits bundesweit in namhaften Insolvenz- und Sanierungsverfahren auf sich aufmerksam gemacht haben. Mehr Informationen: www.goerg.de
Über die Verfahrensbevollmächtigten:
Rechtsanwalt Eric Coordes ist Partner der bundesweit tätigen MÖNIG Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Münster, Bochum, Bottrop, Bielefeld, Düsseldorf und Dortmund. Die Sozietät ist mit ihren Experten unter anderem auf Sanierungen, Restrukturierungen, Insolvenzen und Unternehmensrecht spezialisiert. Eric Coordes ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und darüber hinaus Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hat vielfältige Erfahrungen als Insolvenzverwalter und verantwortlicher Restrukturierungsbeauftragter in zahlreichen Mandaten gesammelt. Die Mönig Wirtschaftskanzlei deckt mit 20 Berufsträgern und 50 Mitarbeitern alle Gebiete des Wirtschaftsrechts professionell ab. Mehr Information: www.moenig-wirtschaftskanzlei.de
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Karsten Zabel ist geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RST HANSA GmbH in Essen. Vorrangig befasst er sich mit der Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten, Insolvenzplänen und integrierten Planungsrechnungen. Daneben erstellt er regelmäßig Bescheinigungen nach § 270d InsO im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens. Er verfügt über umfassende Erfahrungen in der Prüfung und Beratung von Unternehmen in der Krise und beschäftigt sich zudem regelmäßig mit handels- und steuerrechtlichen Fragen im Sanierungs- und Insolvenzbereich. Daneben unterstützt er Insolvenzverwalter bei der Fortführung und Restrukturierung von Unternehmen und referiert regelmäßig zu ausgewählten Themen des Sanierungs- und Insolvenzrechts.
Über ein Schutzschirmverfahren:
Mit dem Schutzschirmverfahren hat der Gesetzgeber im März 2012 ein Verfahren ermöglicht, mit dem die Sanierung von Unternehmen erleichtert werden soll. Voraussetzung für die Einleitung eines solchen Verfahrens ist das Testat eines Experten, das nachweist, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, also noch über ausreichende Liquidität verfügt, aber die Zahlungsunfähigkeit droht. Zudem muss das Testat die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens bescheinigen. Der Antrag auf ein Schutzschirmverfahren muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Nimmt das Gericht den Antrag an, bestellt es einen Sachwalter, der das Verfahren im Sinne der Gläubiger kontrolliert und unterstützt. Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es, dass nach wenigen Monaten von den Verantwortlichen ein Insolvenzplan vorgelegt wird, in dem aufgeführt ist, wie das Unternehmen saniert werden soll. Gericht und Gläubiger müssen diesen Plan annehmen, damit das Verfahren beendet wird. Die Geschäftsleitung bleibt während des Verfahrens im Amt und wird dabei von erfahrenen Restrukturierungsexperten unterstützt.
Bildunterschrift:
Der Sitz der Empur Produktionsgesellschaft mbH in Buchholz-Mendt
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Empur GmbH